Was ist ein Lohnfortzahlungsbetrug

Ihr Arbeitnehmer hat im Falle einer Krankheit, für die nächsten sechs Wochen, das Recht auf eine Lohnfortzahlung/ Entgeldfortzahlung durch den Arbeitgeber. Dieses Recht begründet sich im § 3 zum EFZG und soll sicherstellen, dass der Arbeitnehmer für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit eine finanzielle Absicherung hat. Hiermit soll erreicht werden, dass der Arbeitnehmer seine volle Kraft in die Wiederherstellung seiner Arbeitsfähigkeit steckt. Bei einigen Mitarbeitern verhält es sich jedoch so, dass sie dieses Gesetz ausschließlich zu ihrem Vorteil nutzen. Die Motive hierfür sind vielfälltig und begründen sich in der Person des Mitarbeiters. Diese Mitarbeiter geben lediglich vor krank zu sein und einen Anspruch auf die Entgeldfortzahlung zu haben. Da die Krankheit des Mitarbeiters jedoch nur vorgetäuscht ist, gilt es zu beweisen, dass der Mitarbeiter seinen Arbeitgeber betrügt und keinen Anspruch auf die Lohnfortzahlung hat.

Warum nennen wir es Lohnfortzahlungsbetrug

Der Begriff des Lohnfortzahlungsbetruges wird in Anlehnung an den Betrug nach § 263 des StGB so genannt. Hier ist nachzulesen, dass der Täter eine Täuschungshandlung vornimmt. Durch diese Täuschungshandlung erregt der Täter bei seinem Opfer einen Irrtum und erhält diesen sogar noch aufrecht. Durch die Täuschungshandlung des Täter übermittelt das Opfer Vermögenswerte. Nach dem Betrug steht sich der Täter besser da und das Opfer schlechter. Diese Tatbestandsmerkmale beschreiben den Betrug. Täuschungshandlung: Der Mitarbeiter meldet sich mit einem Krankenschein auf seiner Arbeitsstelle als nicht arbeitstauglich. Irrtumserregung: Beim Arbeitgeber wird somit der Irrtum erregt, der Mitarbeiter hat das Recht auf eine Entgeldfohrtzahlung. Vermögenswerte: Der Arbeitgeber überweist dem Arbeitnehmer, trotz seiner vorgetäuschten Krankheit seinen Arbeitslohn. Nach dem Betrug: Steht der Mitarbeiter finanziell besser da und der Arbeitgeber eben schlechter.

Die arbeitsrechtlichen Folgen des Betruges

Wie bei dem strafrechtlich relevanten Betrug aus dem Strafgesetzbuch, bedarfs es auch beim Lohnfortzahlungsbetrug einer Strafe. Im Strafgestzbuch wurden die Folgen für den Betrug geregelt und treten je nach der schwere der Schuld, auch in verschiedenen Formen auf. Nur sehr selten zeigen unsere Mandanten den Betrug durch den Mitarbeiter auch bei der Polizei an. Wir belassen die Tat im Betrieb und und verhängen statt dessen eine arbeitsrechtliche Maßnahme. Der Umfang der Strafe kann die Wiedergutmachung des Verlustes bedeuten oder bis zum äußersten, unzwar der außerordentlichen Kündigung, führen.

Lohnfortzahlungsbetrug aufdecken

Mit dem Aufdecken des Lohnfortzahlungsbetruges durch Mitarbeiter, haben es unsere Detektive jeden Tag zu tun. Bei den Ermittlung zum Lohnfortzahlungsbetrug gehen unsere Detektive mit äußerster Diskretion vor und untersuchen gerichtsfest die Fakten zum Lohnfortzahlungsbetrug. Stellen unsere Ermittler einen solchen Betrug durch den Mitarbeiter fest, dokumentieren wir die Beweise und die Verfehlungen durch Ihren Mitarbeiter. Diese Dokumentation dient als Beweisgrundlage für die arbeitsrechtlichen Maßnahmen, die der Arbeitgeber im Anschluss an die Nachforschung einleiten möchte.

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TELEFON Büro Essen: +49 (0)201/8945365 Beratungstermine vor Ort nach vorheriger Absprache Büroanschrift in Essen Ermittlungsdienst Richter Ruhrallee 185 45136 Essen Mail kontakt@ermittlungsdienst-richter.de

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Unsere aktuellen Ermittlungen im Einsatzgebiet

Arbeitszeitbetrug nachgewiesen Unsere Detektei in Essen weisst den Arbeitszeitbetrug nach und dokumentiert gerichtsfest den Arbeitszeitbetrug von Mitarbeitern.
Wettbewerbsverbot durchgesetzt Unser Detektiv Essen ist sehr erfahren im diskreten Umgang zu den Untersuchungen des Wettbewerbsverbotes. Wir ermitteln schnell und rechtssicher.
Lohnfortzahlungsbetrug aufgedeckt Diese Ermittlungen zum Lohnfortzahlungsbetrug führten dazu, dass der Mitarbeiter eine außerordentliche Kündigung erhielt.
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Lohnfortzahlungsbetrug

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Folgen des Betruges

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